Texte en français ci-dessous.---------------------
Zu einer versicherten Person muss im DA-64a zwingend eine AHVN13 geliefert werden. Im Konzept sind aktuell keine Ausnahmen vorgesehen. Die Meldung von versicherten Personen ohne AHVN13 ist technisch nicht möglich. Fälle, bei denen keine AHVN13 bekannt ist, müssen ausserhalb des DA-64a gemeldet werden. Insbesondere ist die Verwendung einer Dummy-AHVN13 nicht gestattet.
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